Die neue Nummer im Steuerrecht – Wirtschafts ID – Das sollten Sie darüber wissen
Wer in Deutschland arbeitet und Steuern zahlt, muss sich auf eine wichtige Änderung einstellen. Neben der Steuer-ID und der Umsatzsteuer-ID sollen bestimmte Personengruppen nun noch eine neue Kennziffer erhalten. Damit soll die Kommunikation und der Austausch vereinfacht werden.
Seit November 2024 führt Deutschland schrittweise die Wirtschafts-Identifikationsnummer (Wirtschafts-ID) ein. Bis Ende November 2026 sollen Betroffene die neue Nummer erhalten haben. Die neue Kennziffer geht an alle Steuerzahler, die einer wirtschaftlichen Tätigkeit nachgehen. Darunter fallen Beschäftige der freien Wirtschaft, Freiberufler, Selbstständige sowie Arbeitnehmer mit einer gewerblicher Nebentätigkeit.
Die neue Nummer gilt dann gleichzeitig zur Steuer-ID. Und: „Sie soll die Kommunikationen zwischen Unternehmen und Behörden sowie Behörden untereinander vereinfachen“, teilt der Bund der Steuerzahler unter Verweis auf das zuständige Bundeszentralamt für Steuern mit.
Was soll die neue Wirtschafts-ID bewirken?
Die Einführung dieser neuen Identifikationsnummer soll eine klare Trennung zwischen betrieblichen und privaten Bereichen schaffen, führt jedoch auch zu sehr vielen Unsicherheiten.
Viele Steuerzahler fragen sich, ob sie aktiv werden und die Nummer selbst beantragen müssen. Dazu erklärt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler: „Steuerzahler müssen jedoch nicht selbständig tätig werden und diese beantragen. Das Bundeszentralamt für Steuern wird diese auf Anforderung der zuständigen Finanzbehörde vergeben und dem wirtschaftlich Tätigen mitteilen.“ Das erfolgt seit November 2024 und soll in zwei Jahren abgeschlossen sein.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird schrittweise vergeben. Sie ist keinesfalls als Ersatz für die wichtige Steuer-ID, sondern als Ergänzung gedacht. Zuerst erhalten wirtschaftlich Tätige eine Nummer mit dem Zusatz „00001“, wenn sie eine Umsatzsteuerjahreserklärung abgeben müssen. Falls jemand mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausübt, vergibt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) weitere Unterscheidungsmerkmale – frühestens ab dem zweiten Quartal 2026.
Wirtschaftlich Tätige sind Personen oder Unternehmen, die selbstständig eine Tätigkeit ausüben, um Einnahmen zu erzielen. Dazu gehören beispielsweise Gewerbetreibende, Freiberufler, Landwirte oder auch Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen anbieten.
Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) setzt sich aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern zusammen, genau wie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). Der Unterschied: Für jede wirtschaftliche Tätigkeit, jeden Betrieb und jede Betriebsstätte wird die W-IdNr. um ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal (U-Merkmal) ergänzt.
- Aktuelle USt-IdNr. lautet: DE123456789
- W-IdNr. (mit U-Merkmal): DE123456789-00001
Das sogenannte U-Merkmal dient dazu, verschiedene wirtschaftliche Tätigkeiten oder Betriebsstätten eindeutig zu kennzeichnen. So sollen Steuerbehörden genau wissen, ob es sich um einen Freiberufler oder einen landwirtschaftlichen Betrieb handelt.
Ich habe noch keine Nummer erhalten, was muss ich tun?
Bewahren Sie zunächst Ruhe. Die Steuerbehörden versenden die Nummer schrittweise, und die letzten Briefe sollen bis November 2026 zugestellt werden. Falls Sie eine Anfrage stellen möchten, können Sie dies weiterhin mit Ihrem Namen, Ihrer Postleitzahl und Ihrer Steuer-ID tun. Zudem können Sie auch weiterhin das Postfach von Elster nutzen.
Warum es nun ausgerechnet eine weitere Steuernummer gebraucht hat, ist unklar. Während die Bundesregierung die W-IdNr. als Erleichterung der steuerlichen Verwaltung darstellt, befürchten viele Betroffene eine zunehmende bürokratische Belastung.
Ein Steuerberater aus München erklärt auf Anfrage: „Die Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer unterstreicht erneut, wie schleppend der Bürokratieabbau in Deutschland vorangeht.“
Wer die Wirtschafts-ID nicht bekommt
Wer ausschließlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt und keine weitere wirtschaftliche Tätigkeit ausübt, gilt nicht als wirtschaftlich tätig im Sinne der Wirtschafts-Identifikationsnummer. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit auf eine nachhaltige Gewinnerzielung ausgerichtet ist.
In der Regel wird diesen Steuerzahlern daher keine W-IdNr. zugeteilt. Besteht jedoch neben den Mieteinnahmen eine weitere wirtschaftliche Tätigkeit, kann eine W-IdNr. vergeben werden, so der Bund der Steuerzahler.
Quelle: Focus online 18.02.2025 https://www.focus.de/finanzen/news/noch-mehr-buerokratie-droht-steuerzahler-bekommen-neben-steuer-id-neue-kennziffer_c5fbdb97-a692-4473-a262-bfa9ba7fc77d.html