Hier kommt der 2. Teil der Änderungen in 2013.
Beim Wohn-Riester sind ab 2013 einige Änderungen geplant: Verbraucher können dann mit ihrem Guthaben jederzeit eine Haus oder Wohnung erwerben, sofern sie dort selbst wohnen. Bislang war das wegen diverser Fristen nicht möglich. Weiterhin wird die nachgelagerte Besteuerung gesenkt und Sparer können jederzeit die Besteuerung auf einen Rutsch zahlen, wodurch nur 70 Prozent der üblichen Abgaben fällig werden.
Und noch etwas: Baut der Sparer sein Eigenheim behinderten- oder altersgerecht um, darf er künftig Wohn-Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Aufwendungen dafür müssen mindestens 6.000 Euro betragen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Kauf/dem Bau der Immobilie entstanden sein. Falls der Eigentümer später umbaut, muss er mindestens 30.000 Euro aufwenden. Ein Sachverständiger muss zudem hinzugezogen werden. Allerdings sind diese Ausgaben ab 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar.
Ab 1. April 2013 profitieren mehr Studenten von Studienkrediten der staatlichen Förderbank KfW: Der Kredit kann künftig auch für ein Zweit- oder Aufbaustudium sowie für einzelne Studienabschnitte eingesetzt werden. Darüber hinaus steigt die Altersgrenze für Kreditnehmer von derzeit 34 Jahre auf 44 Jahre.
Die Dauer der Finanzierung ist aber weiter altersabhängig. Studenten, die am 1. April – vor Finanzierungsbeginn – 34 Jahre alt sind, bekommen eine Kreditzusage für bis zu 14 Semester. Ab 39 Jahren sinkt die Förderhöchstdauer auf zehn Semester, ab 44 Jahren sind es dann nDas
Aus für kostenträchtige Warteschleifen: Ab 1. Juni 2013 zahlen Verbraucher für teure Sonderrufnummern wie 0900 oder 0180 nur, wenn ihr Anliegen auch bearbeitet wird – und nicht mehr für die Warteschleife. Als Warteschleife gilt die Zeitspanne ab dem Rufaufbau bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Anrufer automatisiert oder persönlich beraten wird.ur noch sechs Fördersemester.
Ab 2013 werden die Rundfunkgebühren nicht mehr pro Empfangsgerät, sondern pro Wohnung erhoben: Für jede Wohnung ist dann ein pauschaler Rundfunkbeitrag von 17,98 Euro pro Monat fällig – egal, ob oder wie viele Rundfunkgeräte in der Wohnung vorhanden sind. Schwerbehinderte mit RF-Merkzeichen im Ausweis können sich ab 2013 nicht mehr von der Rundfunkgebühr befreien lassen, sondern zahlen einen ermäßigten Rundfunkbeitrag von 5,99 Euro.
Per einstimmigen Beschluss hat der Bundestag die Praxisgebühr zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Die vierteljährliche Zuzahlung von zehn Euro beim Arzt- bzw. Zahnarztbesuch pro Quartal wurde ersatzlos gestrichen. Für die Versicherten bedeutet das eine Entlastung von zwei Milliarden Euro pro Jahr.
Vermieter müssen bei ihren Anlagen zur Warmwasserversorgung bis spätestens 31. Dezember 2013 im Labor untersuchen lassen, ob das Trinkwasser in ihrem Haus gefährliche Legionellen enthält. Folgeprüfungen sind alle drei Jahre vorgeschrieben. Ein- und Zweifamilienhäuser sind von der Pflicht ausgenommen.nsichtsrechte in Behandlungsunterlagen.