Tank- und Warengutscheine an Mitarbeiter (Spar-Tipp)
Aufgrund aktueller Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs können Gutscheine (Warengutschein) an Arbeitnehmer jetzt vereinfacht ausgestellt werden.
Hier die für Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit einzuhaltende Regeln:
- Monatliche Höchstgrenze mit 44 € pro Mitarbeiter
(so kann jeder Mitarbeiter im Jahr 528 € Vergütung ohne Abzüge bekommen) - dürfen nicht in Geld zurück getauscht werden.
- Nachweis muss zum Lohnordner
Folgende Beispiele sind möglich:
- Arbeitgeber gibt Gutschein für Monat Februar 2014 über Benzin im Wert von 44 € aus.
Der Mitarbeiter tankt, bezahlt und lässt sich den verauslagten Betrag vom Arbeitgeber erstatten.
(Angabe des €-Betrags ist nicht mehr schädlich)
Auch die Verwendung einer Tankkarte ist möglich. - Arbeitnehmer erhält Geldbetrag im Voraus, um damit eine bestimmte Ware oder Dienstleistung zu erwerben; z.B. für den Kauf eines Buches, Kalender, etc…