Steuerpflicht für Rentner-Jetzt wird es ernst!
Steuerberater Weimar informiert
Mittlerweile werden viele Daten an die Finanzämter übermittelt. Insbesondere Daten der Renten, Krankenversicherungen, Kapitalerträgen etc..Die Steuerpflicht richtet sich nach den Einnahmen im Alter. Wer nicht weiß, ob er Steuern zahlen muss oder nicht, sollte sich beim Fachmann Rat holen. Dies gilt insbesondere für Rentner und deren Steuerpflicht. In vielen Fällen wissen die Rentner nicht, dass sie selbst eine Steuererklärung abgegeben müssen. Uli Hoeneß ist zwar noch kein Rentner aber sie sehen, wo es hinführen kann.
Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Insofern muss geprüft werden, ob der Gesamtbetrag der Einkünfte höher ist, als die Grundfreibeträge, denn erst dann ist eine Steuerpflicht für Rentner gegeben.
Die Grundfreibeträge betragen ab 2010: 8.004€ (Singles) und 16.008€ (Verheiratete). Für das Jahr 2006 ist die Steuerschuld noch nicht verjährt, insofern kann das Finanzamt die Steuererklärung immer noch anfordern. Sollte der Rentner die Steuer leichtfertig verkürzt haben, muss er mit Strafen rechnen bzw. auch noch für 2005 eine Steuererklärung abgeben. Bei den Einkünften, die angegeben werden müssen, handelt es sich um: Gesetzliche Rente (teilweise), Versorgungs-, Privat- und Betriebsrente, Leistungen aus dem Versorgungswerk, Rüruprente,Firmenrente, Riestervertrag und natürlich die üblichen Einkunftsarten, wie: Mieten, Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit und ähnliches.
Wenn sich aus der Steuererklärung der Sachverhalt ergibt, dass keine Steuern zu zahlen sind, kann der Rentner einen Antrag auf Befreing zur Abgabe der Steuererklärung stellen. Dieser Antrag ist formlos an das Finanzamt zu richten. Haben Sie Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag, ist eine NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungsbescheinigug) günstiger. Damit können sie mehr Kapitalerträge als andere ohne Abgeltugssteuer kassieren und sind in der Regel 3 Jahre von der Steuererklärung befreit.
Am besten schneiden ältere Menschen ab, die 2005 schon Rente oder Pensionen bezogen haben. Sie erhalten die höchsten Vergünstigungen und Freibeträge. Alle Jahrgänge danach bittet das Finanzamt stärker zur Kasse.
Gab es 2012 die erste Rente sind nur 36 Prozent steuerfrei. 2005 waren es noch 50 Prozent. Mit jedem Jahr, wo die Rente später beginnt, verringert sich der Freibetrag. Somit hängt der Freibetrag von folgenden Faktoren ab:
– Vom Jahr des Rentenbeginns und von der Rentenhöhe im Jahr danach.
Empfehlung:
Lassen sie sich durch uns beraten und feststellen, ob sie steuerpflichtig sind oder nicht. Nur dann können sie unter Umständen hohe Nachzahlungen vermeiden.
Nutzen sie unser Kontaktformular oder senden Sie uns (Steuerberater Weimar) eine Mail: info@stb-lippner.de
Weitere wichtige Informationen für die Vorsorge im Alter finden sie unter: www.private-pflegeversicherung-deutschland.de