File:Business-associations-75.png

So funktioniert der Steuerklassenwechsel!

Häufig werde ich von meine Mandanten gefragt, wie sie die Steuerklasse wechseln können.

Es stellt sich die Frage. warum sollte ich überhaupt die Steuerklasse  oder muss ich wechseln?
Aus den nachfolgenden Erläuterungen ergeben sich 90% der Antworten

  • Die Steuerklasse wechseln können z.B. Ehepaare, um Steuern zu sparen.
  • Um die Steuerklasse zu wechseln, muss man nur ein ausgefülltes Formular zum Finanzamt schicken.
  • Die Steuerklasse wechseln sollte man auch, wenn sich der Familienstand verändert hat.
  • für bestimmte Sozialleistungen ist es wichtig, in der „richtigen“ Steuerklasse zu sein.

Auf dieser Seite finden Sie nicht nur das Formular für den Steuerklassenwechsel, sondern alle Formulare die Sie für die Finanzverwaltung benötigen.

Finanzamtsformulare dass spezielle Steuerklassenwechselformular Steuerklassenwechsel

Damit Sie wissen zu welcher Steuerklasse Sie gehören bzw. in welche Sie wechseln können, habe ich ihnen diese Aufstellung angefertigt.

Steuerklasse I

  • Die Steuerklasse 1 ist für Ledige oder Verheiratete, die dauerhaft von ihrem Ehepartner getrennt leben.
  • Die Steuerklasse 1 gilt auch für Geschiedene oder Verwitwete.
  • Auch in der Steuerklasse 1 gibt es einen Kinderfreibetrag.
  • Wer mehreren Jobs nachgeht, kann die Steuerklasse 1 nur einmal angeben.
  • Wenn man als ledige Person arbeitslos wird, bleibt man in der Steuerklasse 1.

Steuerklasse II

  • Die Steuerklasse 2 ist für Alleinerziehende mit alleinigem Sorgerecht.
  • Außerdem müssen sie das Kindergeld beziehen.
  • In der Steuerklasse 2 müssen deutlich weniger Steuern gezahlt werden als z.B. in Steuerklasse 1.
  • Nur in der Steuerklasse 2 gibt es den Alleinerziehendenentlastungsbetrag.

Steuerklasse III

  • Die Steuerklasse 3 ist nur in Kombination mit der Steuerklasse 5 möglich.
  • Sie wird nur zuerkannt, wenn ein Arbeitnehmer verheiratet ist und der Ehepartner bereit ist, die Steuerklasse 5 und damit auch höhere Lohnabzüge als in den anderen Steuerklassen zu akzeptieren.
  • Die Steuerklasse 3 hat vergleichsweise geringe Abzüge.
  • Ist nur ein Ehepartner angestellter Arbeitnehmer, erhält der andere auch die Steuerklasse 3.
  • Für Verwitwete besteht eine Sonderregelung.

Steuerklasse IV

  • Die Steuerklasse 4 ist nur Ehepaaren vorbehalten.
  • Wer heiratet, kommt automatisch in die Steuerklasse 4.
  • Man kann die Steuerklasse 4 wechseln und die Kombination aus Steuerklasse 3/5 wählen.
  • Für eingetragene Lebenspartnerschaften ist die Steuerklasse 1 meist günstiger als Steuerklasse 4.
  • Eine Kombination der Steuerklasse 4 ist nur mit der Steuerklasse 6 möglich.

Steuerklasse V

  • Die Steuerklasse 5 kann nur von Ehepaaren in Kombination mit der Steuerklasse 3 gewählt werden.
  • Der Ehepartner mit dem geringeren Einkommen wird dann nach Steuerklasse 5 versteuert.
  • Die Steuerklasse 5 hat vergleichsweise hohe Abzüge, lohnt sich finanziell aber durch die Kombination.
  • In der Steuerklasse 5 gibt es weder einen Kinderfreibetrag noch einen Grundfreibetrag.

Steuerklasse VI

  • Die Steuerklasse 6 ist die Steuerklasse für Nebentätigkeiten.
  • Von allen Steuerklassen hat sie die höchsten Abzüge.
  • Hier gibt es keinen Grundfreibetrag oder Kinderfreibetrag.
  • Ein Minijob braucht nicht in der Steuerklasse 6 angemeldet werden.

Weitere sehr ausführliche Informationen zum Steuerklassenwechsel finden Sie hier.