Geplante Steueränderungen die neue Regierung

 „Wachstum und Zusammenhalt sind die Leitlinien unserer Haushalts- und Finanzpolitik. Wir stärken Deutschlands Wettbewerbsfähigkeit und garantieren zugleich äußere, innere und soziale Sicherheit“. So steht es im Koalitionspapier.

Unternehmenssteuer und Investitionen

Der „Investitions-Booster“ besteht aus einer degressiven Abschreibung auf Ausrüstungsinvestitionen in Höhe von je 30 Prozent in den Jahren 2025, 2026 und 2027. Zusätzlich soll die Körperschaftsteuer in fünf Schritten um jeweils einen Prozentpunkt gesenkt werden, beginnend mit dem 01.01.2028. Beide Entscheidungen sollen in einem Gesetzgebungsverfahren gemeinsam abgeschlossen werden.

Einkommensteuer

Zur Mitte der Legislatur sollen Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen gesenkt werden. Außerdem soll die finanzielle Situation von Alleinerziehenden durch Anhebung oder Weiterentwicklung des Alleinerziehenden-Entlastungsbetrags verbessert werden. Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen.

Gewerbesteuer

Kommunen können ihre Gewerbesteuerhebesätze im Rahmen der rechtlichen Vorgaben selbst festlegen, was aufgrund des niedrigen Mindesthebesatzes zu kommunalen Steuersatzgefällen führt. Dies kann für Unternehmen Anreize bieten, lediglich vorzugeben, dass sie ihre Geschäftstätigkeit in einer Kommune mit einem niedrigen Hebesatz ausüben. Das will die Koalition verhindern. Außerdem soll der Gewerbesteuer-Mindesthebesatz von 200 auf 280 Prozent erhöht werden.

Steuerliche Anreize für Mehrarbeit

Wer freiwillig mehr arbeiten will, soll mehr Netto vom Brutto haben. Das wird gewährleistet, indem Überstundenzuschläge, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden.

Für freiwilliges längeres Arbeiten sollen steuerliche Anreize geschaffen werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten.

Steuerliche Begünstigung von Prämien zur Ausweitung der Arbeitszeit

Arbeitgeber, die eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeit auf dauerhaft an Tarifverträgen orientierte Vollzeit zahlen, sollen von einer Steuerbegünstigung profitieren.

Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale soll zum 01.01.2026 auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer dauerhaft erhöht werden.

Ehrenamt und Gemeinnützigkeit

Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro steigen. Außerdem soll die Freigrenze aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb für gemeinnützige Vereine auf 50.000 Euro erhöht werden. Gemeinnützige Organisationen mit Einnahmen bis 100.000 Euro sollen vom Erfordernis einer zeitnahen Mittelverwendung ausgenommen werden.

Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll zum 01.01.2026 dauerhaft auf sieben Prozent reduziert werden.

Stromsteuer

Für schnelle Entlastungen um mindestens fünf Cent pro kWh soll in einem ersten Schritt die Stromsteuer für alle so schnell wie möglich auf das europäische Mindestmaß gesenkt und die Übertragungsnetzentgelte reduziert werden.

Agrardiesel-Rückvergütung

Die Agrardiesel-Rückvergütung soll vollständig wieder eingeführt werden.

E-Mobilität

Es soll eine Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge umgesetzt werden. Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen soll auf 100.000 Euro erhöht werden. Und Elektroautos sollen bis zum Jahr 2035 von der Kfz-Steuer befreit sein.

Bleiben Sie auf dem laufenden und lesen Sie den Koalitionsvertrag: https://www.cdu.de/app/uploads/2025/04/Koalitionsvertrag-2025.pdf