Testament

Richtig vererben und das richtige Testament Nachfolgend möchte ich Ihnen die wesentlichen Informationen über Fragen zu dem richtigen Testament geben und wie Sie Ihr Vermögen richtig vererben. Die nachfolgenden Äußerungen gelten im Wesentlichen für die Vererbung von Privatvermögen (Hinweise zur Steuerbelastung finden Sie hier). Die richtige Vererbung von Betriebsvermögen sollten Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater besprechen und anschließen das Testament verfassen. Warum dieses wichtig ist, können Sie nach diesem Artikel bestimmt nachvollziehen: Nun ja, so ist halt unsere Finanzverwaltung. Man holt sich das Geld wo man kann. Und immer wieder ist man... Posted by Steuerberater Weimar Holger Lippner, Problemlöser und Ideengeber on Dienstag, 19. Mai 2015   1. Wer muss überhaupt ein Testament verfassen? In der Regel  bleibt es jedem selbst überlassen, ob er ein Testament verfassen möchte oder nicht. Liegt nach dem Tod kein letzter Wille vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie teilt das Erbe unter den Hinterbliebenen auf. Die gesetzliche Erbfolge ist im BGB und deren steuerliche Behandlung im Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungssteuergesetz geregelt (hier finden Sie mehr). Jeder, der von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, und etwa einen Verwandten besonders bevorzugen oder einen Teil seines Vermögens einem besonderen Zweck hinterlassen will, sollte dies in einem Testament festhalten. Gerade bei komplizierten Vermögensverhältnissen und Betriebsvermögen ist ein Testament mehr als sinnvoll. Ich rate, Hausbesitzern dazu, ein Testament anzufertigen, damit es geregelt wird, wer das Haus erbt und ob ein Ausgleichsanspruch zu leisten ist. Gerade unter Geschwistern führt dieses immer wieder zu Streitigkeiten. Insbesondere [...]

Testament2015-05-27T09:17:10+02:00

VIP Affiliateclub 3.0 – Review

Heute habe ich einen aktuellen Review zu dem Produkt von Ralf Schmitz, Internetmarketing veröffentlicht. VIP Affiliate Club 3.0 oder hier mein Video https://youtu.be/v36G1qNohn8 Die nachfolgenden Äußerungen beziehen sich auf den Vorgängerkurs und sind immer noch aktuell. Ralf Schmitz ist für mich einer der besten deutschen Internetmarketer. Ich kenne ihn persönlich und schätze ihn sehr. Dieses Produkt (VIP Affiliate Club 3.0) ist für alle interessant, die sich mit dem Onlinemarketing beschäftigen, sei es für das bestehende oder auch für ein neues Geschäft. Meines Erachtens muss sich jeder mit dem Onlinemarketing beschäftigen, da er sonst sehr viel Kundenpotential vernachlässigt. Lesen Sie hier meinen Review und machen Sie sich selbst ein Bild davon. aktuell: Der VIP Affilate Club 3.0 http://vipaffiliateclubralfschmitz.de/ Falls Sie weitere Fragen zu diesem Produkt haben, können Sie mich auch gerne kontaktieren. Hier ein kurzes Video, was Affiliatemarketing ist:

VIP Affiliateclub 3.0 – Review2018-12-04T14:37:00+01:00

Studienkredite, die vom Staat gewährt werden

Weitere Infos zum Thema im E-Book Studiendarlehen bei www.kreditzentrale.com. Heute kann jeder studieren oder eine gute Ausbildung genießen, selbst dann, wenn man es sich finanziell nicht leisten kann. Sollte das Geld für eine qualifizierte Ausbildung oder das Studium nicht ausreichen, so kann man sich Hilfe vom Staat oder einer anderen privaten Einrichtung holen. Auch ein Finanzierungs-Mix, der verschiedene Möglichkeiten einschließt, kann helfen, den gewünschten Studiengang oder eine Ausbildung auch ohne eigenes Vermögen oder nur mit geringen Eigenmitteln finanzieren zu können. BAföG Möchte man eine gute Ausbildung oder das Studium finanzieren, so können BAföG und Studiendarlehen in Anspruch genommen oder die Fehlbeträge durch die KfW aufgestockt werden. BAföG ist hierbei die Abkürzung für das Bundesausbildungsförderungsgesetz, welches die Sozialleistungen für Schüler, Auszubildende und Studenten regelt. Doch kann nur mit dem BAföG Studium & Ausbildung finanzieren, wer aus finanzschwachen Familien kommt. Kinder reicher Eltern werden vergebens auf das BAföG hoffen. Jedoch lässt sich diese Frage nicht einfach so beantworten, wann Kindern oder Studenten BAföG zusteht, da es auch zahlreiche Sonderregelungen hierfür gibt. Letztendlich wird vom Amt genau geprüft, wem BAföG gewährt wird und wem nicht. Wird das BAföG abgelehnt oder reicht nicht aus, so besteht die Möglichkeit, Studium und Ausbildung mit einem Bildungskredit der KfW zu finanzieren. Studienkredit Dieser Kredit kann hierbei auch zusätzlich zum BAföG beantragt werden, denn er ist unabhängig vom Einkommen des Empfängers sowie dessen Eltern. Ein Bildungskredit soll helfen, Studium & Ausbildung zu finanzieren, indem außergewöhnliche Ausgaben, wie die erforderlichen Bücher oder [...]

Studienkredite, die vom Staat gewährt werden2014-11-04T08:02:50+01:00

Elekronische Lohnsteuerbescheinigung

Die Finanzverwaltung hat das Muster der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für 2015 bekannt gemacht. Arbeitgeber sollten jetzt prüfen, ob künftige Aufzeichnungen im Lohnkonto angepasst werden müssen. Arbeitgeber sind verpflichtet, der Finanzverwaltung bis zum 28. Februar des Folgejahres die elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen zu übermitteln. Die Verwaltung hat kürzlich die Muster für 2015 bekannt gemacht. Um geänderten Bescheinigungspflichten nachkommen zu können, sollten Arbeitgeber frühzeitig ihre Aufzeichnungen im Lohnkonto anpassen. Verfahren und Datenübermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen  Dem Arbeitnehmer ist ein nach amtlich vorgeschriebenem Muster gefertigter Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung mit Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer (IdNr) auszuhändigen oder elektronisch bereitzustellen. Sofern für den Arbeitnehmer keine IdNr vergeben wurde oder der Arbeitnehmer diese nicht mitgeteilt hat, ist weiter die elektronische Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung mit der eTIN (= elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) zulässig. Angaben der Lohnsteuerbescheinigung 2015 weitgehend unverändert Die zu bescheinigenden Daten bleiben im nächsten Jahr in weiten Teilen unverändert. Für die vollständige Anleitung zur Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen ab 2015 klicken Sie hier. Für die vollständige Anleitung zur Ausstellung von Lohnsteuerbescheinigungen ab 2015 klicken Sie hier. Hinzuweisen ist insbesondere auf folgende Neuerungen: Kennbuchstabe F Der Großbuchstabe F ist einzutragen, wenn eine steuerfreie Sammelbeförderung eines Arbeitnehmers zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erfolgt - sowie neuerdings auch bei Sammelbeförderung für Fahrten zu einem vom Arbeitgeber bestimmten Sammelpunkt oder weiträumigen Arbeitsgebiet. Hintergrund ist die Reisekostenreform, nach der für solche Strecken der Sammelbeförderung grundsätzlich die Entfernungspauschale zum Ansatz kommt. Bei steuerfreier Sammelbeförderung entfällt der Werbungkostenansatz beim Arbeitnehmer. Berufsständische Versorgung Der Arbeitgeberanteil der Beiträge zu den gesetzlichen Rentenversicherungen und der Arbeitgeberzuschuss an [...]

Elekronische Lohnsteuerbescheinigung2014-09-23T14:28:32+02:00

Unangemessener Fahrzeugaufwand und dessen Folgen.

Der BFH hat mit Urteil vom 29. April 2014 VIII R 20/12 entschieden, dass Kosten für betriebliche Fahrten mit einem Kraftfahrzeug selbst dann i.S. des § 4 Abs. 4 des Einkommensteuergesetzes – dem Grunde nach – betrieblich veranlasst sind, wenn die Aufwendungen unangemessen sind. Die Höhe der Aufwendungen und damit ihre Unangemessenheit ist allein unter Anwendung der in § 4 Abs. 5 EStG geregelten Abzugsverbote oder –beschränkungen zu bestimmen. Im Streitfall hatte ein selbständig tätiger Tierarzt den (hohen) Aufwand für einen 400 PS- starken Sportwagen als Betriebsausgabe geltend gemacht. Den (absolut) geringen Umfang der betrieblichen Nutzung (nur 20 Fahrten in drei Jahren) hat er mittels eines ordnungsgemäß geführten Fahrtenbuches nachgewiesen. Das Finanzamt hatte den als angemessen anzusehenden Aufwand für die betrieblichen Fahrten lediglich mit pauschal 1 € je gefahrenen Kilometer, das dagegen angerufene Finanzgericht (FG) mit pauschal 2 € je Kilometer angesetzt. Auf die Revision des Klägers hat der BFH die vorinstanzliche Entscheidung bestätigt. Die Grenzen des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 7 EStG für den Abzug unangemessener Aufwendungen gelten auch für die Beschaffung ausschließlich betrieblich genutzter PKW. Ob die Aufwendungen für das Fahrzeug unangemessen sind, bestimmt sich weiter danach, ob ein ordentlicher und gewissenhafter Unternehmer — ungeachtet seiner Freiheit, den Umfang seiner Erwerbsaufwendungen selbst bestimmen zu dürfen — angesichts der erwarteten Vorteile und Kosten die Aufwendungen nach den Umständen des Einzelfalles ebenfalls auf sich genommen haben würde. Auf dieser Grundlage ist das FG nach Ansicht des VIII. Senats des BFH [...]

Unangemessener Fahrzeugaufwand und dessen Folgen.2014-08-06T12:50:57+02:00
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