Finanzierung Studium – Informationen für Studenten und Eltern

Hier möchte ich auf eine sehr nützliche Seite verweisen, die für den ein oder anderen sehr viel Geld sparen kann bzw. es sehr gute Informationen zum Studium und Beruf gibt. Für alles weitere bitte den nachfolgenden Link bestätigen: http://www.karriere.de/startseite/ Insbesondere geht es hier um Nebenverdienst von Studenten und wie Studenten ihr Leben preisgünstig finanzieren können. Für weitere Informationen oder genauere Berechnungen steht Ihnen ihr Steuerberater gerne zur Verfügung.

Finanzierung Studium – Informationen für Studenten und Eltern2014-01-27T21:06:23+01:00

Insolvenzverschleppung-Geschäftsführerhaftung

Für GmbH Geschäftsführer wird es immer enger, wenn die Kapitalgesellschaft in Schieflage gerät. Der BGH hat in einem neuen Urteil noch einmal auf die Pflichten des Geschäftsführers hingewiesen. (BGH 27.03.2012, II ZR 171/10). Verschärfte Geschäftsführerhaftung! Das bedeutet: Ein Geschäftsführer, der über nicht ausreichende Kenntnisse verfügt, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss, hat sich unverzüglich von einer fachkundigen Stelle beraten zu lassen (in der Regel der Steuerberater). Es genügt nicht mehr nur die Auftragserteilung sondern auch das Prüfungsergebnis muss unverzüglich vorgelegt werden. Ansonsten droht die persönliche Haftung des Geschäfsführeres. Hier noch einmal kurz die Checkliste zur Prüfung des Insolvenzantrags: - Zahlungsunfähigkeit - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung - Schutzschirmverfahren Weitere Informationen erhalten Sie von uns bzw. Ihrem Steuerberater.

Insolvenzverschleppung-Geschäftsführerhaftung2014-01-27T21:06:17+01:00

Rentner erneut im Visier der Steuerbehörden

In den letzten Jahren wurden  Informationen von Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerken und Lebensversicherern gesammelt. Die Behörde kennt jeden Ruheständler - und weiß, was er an gesetzlichen und privaten Renten kassiert. In einer ersten Phase haben die Wohnsitzfinanzämter in den letzten zwei Jahren Rentner und Pensionäre geprüft, die für die Jahre 2005 bis 2009 bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, aber möglicherweise nicht alle Renten oder Pensionen erklärt hatten. Zurzeit nehmen die Behörden in Nordrhein-Westfalen Rentner ins Visier, die den ZfA-Daten zufolge steuerpflichtig sind, sich aber bisher nicht gemeldet haben. Wenn die Auswertung ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben - im Zweifel ab 2005. Was seit Jahren angedroht war, wird in diesen Wochen leider Realität. Empfehlung: Bitte lassen Sie durch einen Steuerberater die Pensionsbezüge überprüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass ansonsten Verspätungszuschläge und sonstige Nebenleistungen von den Finanzbehörden gefordert werden. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Finanzverwaltung 6% Zinsen auf die zu entrichtenden Steuern erhebt. Wieder einmal ist die Finanzverwaltung auf der Suche nach nicht gezahlten Steuern. Steuern nicht zu zahlen ist kein Kavaliersdelikt, auch das müssen unsere älteren Mitbürger verinnerlichen. Wieder einmal NRW als Vorreiter- siehe Ankauf von Steuer-CD´s.

Rentner erneut im Visier der Steuerbehörden2014-01-27T21:06:11+01:00

Ausblick auf das Jahressteuergesetz 2013

Hier ein kurzer Ausblick auf die Änderungen, die uns im Steuerrecht ab dem Jahr 2013 erwarten: Umsatzsteuer: Bislang unterliegt die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer der Umsatzbesteuerung am Sitz oder der Betriebsstätte des leistenden Unternehmers und künftig wird dieser Leistungsort an den Wohnsitz oder den Sitz des Empfängers verlagert. Umsätze der Blinden sind befreit, die nicht mehr als 2 Arbeitnehmer beschäftigen. Nicht als Arbeitnehmer gilt bislang der Ehegatte. Durch die Änderung wird auch ein eingetragener Lebenspartner nicht als Arbeitnehmer angesehen. Auf Vorschlag des Bundesrechnungshofs gilt der Ausschluss von der Umsatzsteuerbefreiung für Vorumsätze an Luftfahrtunternehmer mit Ambulanzflügen auch für inländische Luftfahrtunternehmen, die neben internationalem Luftverkehr auch grenzüberschreitende Krankentransporte durchführen. Ein Unternehmer ist künftig auch dann im Ausland ansässig, wenn er dort den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, seine Geschäftsleitung oder eine feste Niederlassung und im Inland nur einen Wohnsitz hat. Nach dem neuen § 14 Abs. 7 UStG richtet sich das Recht für die Rechnungsstellung nach den Vorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Sofern kein Sitz oder feste Niederlassung vorhanden ist, gilt das Recht Staates, in dem der Unternehmer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Rechnung muss bei Reiseleistungen und der Differenzbesteuerung die Angabe "Sonderregelung für Reisebüros" bzw. "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung", "Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung" enthalten. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für das Unternehmen wird auf die Fälle eingeschränkt, in denen der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 3d Satz 1 UStG in Deutschland bewirkt wird, da in Deutschland [...]

Ausblick auf das Jahressteuergesetz 20132014-01-27T21:06:00+01:00
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