Über Holger

Der Autor hat bisher keine Details angegeben.
Bisher hat Holger, 67 Blog Beiträge geschrieben.

Kindergeld und Kinderfreibetrag

Kindergeld und Kinderfreibetrag Das Kindergeld und Kinderfreibetrag sind zwei Sachverhalte, die nebeneinander betrachtet werden müssen. Das Kindergeld beträgt im Jahr 2015 für die ersten beiden Kinder je EUR 188,00, für das dritte Kind EUR 194,00 und für das vierte und jedes weitere Kind EUR 219,00. Der Anspruch auf Kindergeld besteht ab der Geburt und endet mit der Vollendung des 18.°Lebensjahres. Das Kindergeld wird monatlich gezahlt. Außerdem wird im Januar 2016 das Kindergeld um weitere EUR 2,00 erhöht. Für die ersten und zweiten Kinder beläuft sich der Betrag dann auf jeweils EUR 190,00, für dritte Kinder auf EUR 196,00 und für jedes weitere Kind auf EUR 221,00 pro Monat. Für Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, besteht unabhängig von der Höhe deren eigener Einkünfte und Bezüge die Kindeseigenschaft und somit ein Anspruch auf Kindergeld. Mit dem Wegfall der Einkommens- und Bezügegrenze ab 2012 ist ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt eines verheirateten, nicht behinderten, in Ausbildung befindlichen Kindes für das Kindergeld nicht mehr von Bedeutung. Beachten sie bitte den Zusammenhang zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag. Die Eltern haben deshalb grundsätzlich einen Kindergeldanspruch. Rechtslage für volljährige Kinder Volljährige Kinder werden nur bei Vorliegen der nachstehend aufgeführten sonstigen Voraussetzungen berücksichtigt, wobei die eigenen Einkünfte und Bezüge unbeachtlich sind. Die sonstigen Voraussetzungen sind: Alter 18 – 21 18 – 25 ohne Altersbeschränkung • ohne Beschäftigung und arbeitslos gemeldet • Berufsausbildung • Übergangszeit von max. 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten • Übergangszeit zwischen Ausbildung und Wehr-/Zivildienst • eine Berufsausbildung [...]

Kindergeld und Kinderfreibetrag2015-12-29T11:30:04+01:00

Was tun, wenn die Rente nicht zum Leben reicht

Die 7 Wege zur Verbesserung der Einkommens- und Lebenssituation Immer mehr Menschen stellen fest, dass Ihre Rente bzw. Ihre Einkünfte im Alter nicht zum Leben reichen. Für diesen Personenkreis stellt sich nun die Frage, was zu tun ist bzw. wo man sich Hilfe holen kann. Die nachfolgenden Wege sind nicht nur für Rentner gedacht sondern auch für Personen, die urplötzlich Schicksalsschläge hinnehmen müssen und deren Einkunfts- und Lebenssituation sich schlagartig ändert. Die 7 Wege zur Verbesserung der Einkommenssituation 1. Der Weg zum Sozialamt Gehen Sie ohne Scham zum Sozialamt und lassen Sie überprüfen, ob Sie die Grundsicherung beantragen können oder müssen. Die Grundsicherung ist ein Bestandteil der Sozialleistungen in der BRD. Sie soll den Grundbedarf für Nahrung, Kleidung und Wohnen sicherstellen. Dazu gehören auch Beiträge zu Versicherungen oder eventuellen Behinderungen. 2. Der Weg zur Wohngelddienststelle Die Wohngelddienststelle kann Ihnen sagen, ob Ihnen ein Zuschuss zur Miete zusteht. Dies lohnt sich auf jeden Fall. Die Höhe richtet sich nach dem Mietspiegel vor Ort und den individuellen Familienverhältnissen. Informationen und Formulare können Sie bei Ihrer Stadtverwaltung bekommen. 3. Der Weg zur Krankenkasse Lassen Sie prüfen, ob Ihnen vielleicht Pflegegeld zusteht. Stellen Sie den Antrag, denn über das Pflegegeld können Sie frei verfügen. Die Höhe des Pflegegeldes richtet sich nach dem Schweregrad und der Bedürftigkeit. 4. Der Weg zu den örtlichen Tafeln Bei den örtlichen Tafeln können Sie Lebensmittel kostenlos bekommen. Diese werden an wirtschaftlich benachteiligte Menschen verteilt. Die Bedürftigkeit wird durch die Vorlage offizieller Dokumente [...]

Was tun, wenn die Rente nicht zum Leben reicht2015-09-20T17:36:09+02:00

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer

Von meinen Mandanten werde ich immer wieder gefragt, welche Freibeträge es bei der Erbschaft oder Schenkungssteuer gibt. Deshalb habe ich hier einmal eine Übersicht zusammengestellt. Erbschaftsteuer / Freibetrag In Abhängigkeit vom Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erben und Erblasser kommen nachfolgende Freibeträge (in Euro) zum Ansatz: Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Allgemeiner Freibetrag Versorgungsfreibetrag* Ehepartner I 500.000,- Euro 256.000,- Euro Kinder, Stief-, Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind I 400.000,- Euro 10.300,- bis 52.000,-**Euro Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel I 200.000,- Euro 0,- Euro Nur im Todesfall: Eltern und Großeltern I 100.000,- Euro 0,- Euro Geschiedener Ehegatte, ehemalige gleichgeschlechtliche Lebenspartner, Geschwister, Neffe, Nichten, Schwieger-, Stiefeltern, Schwiegerkinder. Nur bei Schenkung: Eltern und Großeltern II 20.000,- Euro 0,-Euro sonstige III 20.000,- Euro 0,- Euro eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner III 500.000,- Euro 256.000,- Euro * = Die Versorgungsfreibeträge gelten nicht bei Schenkungen. Sie gelten im Erbfall nur in voller Höhe, wenn der Hinterbliebene keine weiteren Versorgungsbezüge , z.B. Witwen- oder Waisenrente, bekommt. Andernfalls wird der jeweilige Kapitalwert der Rente abgezogen. **= Höhe ist abhängig vom Alter der Kinder: bis 5 Jahre = 52.000,- Euro, 5-10 Jahre = 41.000,- Euro, 10-15 Jahre = 30.700,- Euro, 15-20 = Jahre 20.500,- Euro, 20-27 Jahre = 10.300,- Euro Verwandtschaftsgrad Steuerklasse Freibetrag für Hausrat, Kleidung, Wäsche Freibetrag für Kunst, Sammlungen, Autos, Boote Ehepartner / eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner I / III 41.000,- Euro 12.000,- Euro Kinder, Stief-, Adoptivkinder sowie Enkel, deren Eltern bereits verstorben sind I 41.000,- Euro 12.000,- Euro Enkel, deren Eltern noch leben, Urenkel [...]

Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer2015-05-27T09:26:45+02:00

Testament

Richtig vererben und das richtige Testament Nachfolgend möchte ich Ihnen die wesentlichen Informationen über Fragen zu dem richtigen Testament geben und wie Sie Ihr Vermögen richtig vererben. Die nachfolgenden Äußerungen gelten im Wesentlichen für die Vererbung von Privatvermögen (Hinweise zur Steuerbelastung finden Sie hier). Die richtige Vererbung von Betriebsvermögen sollten Sie unbedingt mit Ihrem Steuerberater besprechen und anschließen das Testament verfassen. Warum dieses wichtig ist, können Sie nach diesem Artikel bestimmt nachvollziehen: Nun ja, so ist halt unsere Finanzverwaltung. Man holt sich das Geld wo man kann. Und immer wieder ist man... Posted by Steuerberater Weimar Holger Lippner, Problemlöser und Ideengeber on Dienstag, 19. Mai 2015   1. Wer muss überhaupt ein Testament verfassen? In der Regel  bleibt es jedem selbst überlassen, ob er ein Testament verfassen möchte oder nicht. Liegt nach dem Tod kein letzter Wille vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie teilt das Erbe unter den Hinterbliebenen auf. Die gesetzliche Erbfolge ist im BGB und deren steuerliche Behandlung im Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungssteuergesetz geregelt (hier finden Sie mehr). Jeder, der von der gesetzlichen Erbfolge abweichen möchte, und etwa einen Verwandten besonders bevorzugen oder einen Teil seines Vermögens einem besonderen Zweck hinterlassen will, sollte dies in einem Testament festhalten. Gerade bei komplizierten Vermögensverhältnissen und Betriebsvermögen ist ein Testament mehr als sinnvoll. Ich rate, Hausbesitzern dazu, ein Testament anzufertigen, damit es geregelt wird, wer das Haus erbt und ob ein Ausgleichsanspruch zu leisten ist. Gerade unter Geschwistern führt dieses immer wieder zu Streitigkeiten. Insbesondere [...]

Testament2015-05-27T09:17:10+02:00

VIP Affiliateclub 3.0 – Review

Heute habe ich einen aktuellen Review zu dem Produkt von Ralf Schmitz, Internetmarketing veröffentlicht. VIP Affiliate Club 3.0 oder hier mein Video https://youtu.be/v36G1qNohn8 Die nachfolgenden Äußerungen beziehen sich auf den Vorgängerkurs und sind immer noch aktuell. Ralf Schmitz ist für mich einer der besten deutschen Internetmarketer. Ich kenne ihn persönlich und schätze ihn sehr. Dieses Produkt (VIP Affiliate Club 3.0) ist für alle interessant, die sich mit dem Onlinemarketing beschäftigen, sei es für das bestehende oder auch für ein neues Geschäft. Meines Erachtens muss sich jeder mit dem Onlinemarketing beschäftigen, da er sonst sehr viel Kundenpotential vernachlässigt. Lesen Sie hier meinen Review und machen Sie sich selbst ein Bild davon. aktuell: Der VIP Affilate Club 3.0 http://vipaffiliateclubralfschmitz.de/ Falls Sie weitere Fragen zu diesem Produkt haben, können Sie mich auch gerne kontaktieren. Hier ein kurzes Video, was Affiliatemarketing ist:

VIP Affiliateclub 3.0 – Review2018-12-04T14:37:00+01:00
Nach oben