Überbrückungshilfe 3
Wichtige Informationen zur Überbrückungshilfe 3, zitiert von Haufe Verlag: "Überbrückungshilfe 3 mit Neustarthilfe für Soloselbstständige Die bisherige Überbrückungshilfe wird bis zum 30.6.2021 verlängert und erweitert. Dabei wird eine Neustarthilfe für Soloselbstständige eingeführt. In der Bund-Länder-Runde am 13.12.2020 wurde der Förderhöchstbetrag deutlich erhöht. Auf die Überbrückungshilfe III hatten sich laut einer Pressemitteilung des BMF v. 13.11.2020 Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verständigt. In einer weiteren Pressemitteilung v. 27.11.2020 wurden weitere Einzelheiten bekannt gegeben. In der Bund-Länder-Runde am 13.12.2020 wurde nochmal nachgebesssert. Überbrückungshilfe wird verlängert und erweitert Die Überbrückungshilfe soll Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die von den Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung besonders stark betroffen sind, unterstützen. Es handelt sich um unbürokratische und schnelle Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II läuft derzeit noch bis zum 31.12.2020. Sie wird nun als Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert und erweitert: "November- und Dezember-Fenster" in der Überbrückungshilfe: Erweiterung des Zugangs zu den Überbrückungshilfen für die Monate November bzw. Dezember 2020 auch für Unternehmen, die im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent erlitten haben und keinen Zugang zur Novemberhilfe und/oder Dezemberhilfe hatten. So wird weiteren Unternehmen geholfen, die von den Schließungsmaßnahmen im November und Dezember 2020 hart getroffen wurden, ohne von der November- und/oder Dezemberhilfe erfasst zu sein. Im Übrigen bleibt es bei der Zugangsschwelle von 50 Prozent Umsatzrückgang für zwei aufeinanderfolgende Monate bzw. 30 Prozent seit April 2020. Erhöhung des Förderhöchstbetrags pro Monat von bisher 50.000 EUR [...]