Hier kommt der nächtse Teil der allgemeinen Änderungen für 2013.
Steuerzahler in Deutschland müssen wohl mindestens bis Ende März auf Erstattungen vom Finanzamt für 2012 warten. Der Grund: Wie üblich müssen zunächst aktuelle Rechtsänderungen in die Computersoftware der Behörden eingespeist werden
Eigentümer von Mehrfamilienhäusern müssen Wohnungen bis Ende 2013 mit Warmwasserzählern ausrüsten. Während es bisher möglich war, den Anteil der Heizenergie für die Warmwassererwärmung pauschal zu ermitteln, muss nun die genaue Menge genau per Wärmezähler erfasst werden. Dadurch sollen die Kosten genauer und somit gerechter verteilt werden als im bisherigen pauschalen Abrechnungsverfahren.
Künftig gelten für Energydrinks verbindliche Höchstmengen für Koffein (320 mg/l), Taurin (4.000 mg/l), Inosit (200 mg/l) und Glucuronolacton (2.400 mg/l). Die Hersteller müssen erhöhten Koffeingehalt mit der Angabe „erhöhter Koffeingehalt“ plus Mengenangabe kennzeichnen. Zukünftig gilt das nicht nur für verpackte Energydrinks, sondern auch für „lose“ abgegebene koffeinhaltige Erfrischungsgetränke – also solche, die im Glas in Gaststätten oder Diskotheken serviert werden.
Ab 11. Juli 2013 dürfen Kosmetikprodukte mit Nanomaterialien nur vermarktet werden, wenn sie als solche deklariert sind. Alle verwendeten Nanomaterialien müssen in der Liste der Bestandteile mit dem Zusatz „Nano“ gekennzeichnet werden. Die Firmen sind zudem verpflichtet, umfassende Informationen zur Sicherheit sowie zu den Auswirkungen auf Mensch und Umwelt vorzulegen.
Der Standardbrief bis 20 Gramm kostet ab 2013 0,58 Euro statt wie bisher 0,55 Euro. Beim Maxibrief zieht das Porto von 2,20 Euro auf 2,40 Euro an. Büchersendungen gehen dann nur noch „Groß“ oder „Maxi“ auf die Reise – mit Preisen von 1 bzw. 1,65 Euro.
Zum Jahreswechsel dürfen Fernbusse auf Strecken über 50 Kilometern mit der Deutschen Bahn konkurrieren. Eine ganze Reihe von Busgesellschaften wartet auf den Startschuss. Hauptanreiz: Ein im Vergleich zur Bahn günstiger Fahrpreis.
er Fördersatz für die Nachrüstung von Partikelfiltern bei Dieselfahrzeugen wird zum Jahreswechsel von 330 auf 260 Euro abgesenkt. Für Nachrüstungen, die noch in diesem Jahr erfolgen, kann der Antrag auf Förderung bis zum 15. Februar 2013 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle gestellt werden, nach diesem Stichtag gilt der niedrigere Fördersatz. Informationen zur Nachrüstung bietet der Verkehrsclub Deutschland im Internet unter www.partikelfilter-nachruesten.de.
Ab 19. Januar 2013 hat der Führerschein eine Lebensdauer von 15 Jahren. Danach muss er umgetauscht werden – jedoch ohne dass etwa eine ärztliche Untersuchung fällig wird. Zwar bleiben alte Fahrschein-Dokumente bis 2033 grundsätzlich von der Tauschpflicht befreit, doch wer neue Papiere beantragt – etwa wegen Diebstahls -, fällt auch unter die 15-Jahre-Regelung.
Darüber hinaus fällt die 80-km/h-Regelung für 125er-Motorräder weg: Motorrad-Einsteiger zwischen 16 und 17 Jahren dürfen ab Januar mit 48 PS starten. Neu ist die Führerschein-Klasse AM ab 16 Jahre: Sie gilt für zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h, 50 Kubik bzw. vier Kilowatt Leistung. Diese Fahrzeuge fielen vorher in die Klassen M und S.
Die Fahrerlaubnisklasse A2 ersetzt die bisherige Klasse A (beschränkt). Sie gilt für alle Motorräder bis zu 35 Kilowatt und einem Leistungsgewicht von maximal 0,2 Kilowatt pro Kilogramm. Sie erweitert sich jedoch nicht nach zwei Jahren automatisch zur Klasse A. Dafür müssen eine theoretische und praktische Ausbildung nachgewiesen sowie eine praktische Prüfung absolviert werden. Wichtig: Für Inhaber der aktuellen beschränkten A-Fahrerlaubnis ändert sich nichts.
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