Wegfall der Steuerfreiheit für so genannte alte Fonds-Anteile
Wegfall der Steuerfreiheit für so genannte alte Fonds-Anteile ab dem 01. Januar 2018 Wegfall der Steuerfreiheit für so genannte alte Fonds-Anteile ab dem 01. Januar 2018 Im Zuge der Reform des Investmentsteuergesetzes fällt die Steuerfreiheit für Gewinne aus dem Verkauf von Fondsanteilen die vor dem 01.Januar 2009 erworben wurden zum Teil weg. Sollten Sie solche Anteile in Ihrem Besitz haben besteht aber kein unverzügliches Handeln, da der Wegfall der Steuerfreiheit nicht bis zum 31.12.2017 entstandene Gewinne betreffen. Mit einem Verkauf der „Alten Anteile“ vor dem 01. Januar 2008 verschenken Sie auch den neu geschaffenen Freibetrag von 100.000 Euro für entstehende Gewinne ab dem 01. Januar 2018. Dieser Freibetrag gilt pro Anleger. Sollten Ihre Anteile nach dem 31. Dezember 2017 so stark an Wert gewinnen, haben Ehegatten die Möglichkeit einen Freibetrag von 200.000 Euro auszuschöpfen. Ein weiterer steuerlicher Trick ist hier zu erwähnen. Sofern Sie Kinder haben können Sie einen Teil der „ Altanteile“ vor dem 01. Januar 2018 auf Sie Übertragen. Ihre Kinder bekommen mit diesen „geschenkten“ Anteilen ebenso einen Freibetrag 100.000 Euro auf ab dem 01. Januar 2018 entstehende Gewinne. Zögern Sie nicht Ihren Steuerberater zu kontaktieren um z.B. erbschaftsteuerliche Fragen zu klären. Eine weitere Neuerung birgt die Reform des Investmentsteuergesetzes für die unterjährige Besteuerung von Investmentfondsanteilen und ETF‘s (exchange traded fund).So war es bei den meisten Publikumsfonds und ETF’s bisher so, dass sie die Gewinne des Anlageproduktes in Form von Kurssteigerungen erst mit dem Verkauf besteuern mussten. Ab dem 01.Januar [...]