Scheinselbständigkeit und Arbeitnehmerüberlassung
Heute nur ein kurzer Verweis auf die Scheinselbständigkeit, Arbeitnehmerüberlassung und deren Folgen. Zitat Haufe Verlag: Der Einsatz von fremdem Personal innerhalb des eigenen Betriebs ist in unterschiedlichen Formen möglich. Bei der Beauftragung externer Dienstleister über Werk- oder Dienstverträge ist es zum Beispiel möglich, dass diese die Aufgabe mit eigenen Mitarbeitern erfüllen oder aber einen Solo-Selbstständigen unterbeauftragen. Auch Arbeitnehmerüberlassung oder der Werk-oder Dienstvertrag mit Solo-Selbstständigen direkt ist eine Möglichkeit. Für eine richtige rechtliche Beurteilung der einzelnen Formen sind die vertraglichen Vereinbarungen wichtig, entscheidend ist jedoch die tatsächliche Durchführung. Hier geht es zu den weiteren Informationen: Klicken