Arbeitszimmer und Werbungskosten
Ihr Steuerberater in Weimar informiert über die aktuelle Rechtsprechung: Wer regelmäßig von zu Hause arbeitet, kann Kosten für Arbeitsmittel und oft sogar auch für das Arbeitszimmer als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend machen. Das gilt auch für Arbeitsuchende, Auszubildende, Umschüler oder Mütter und Väter während der Elternzeit, die sich von zu Hause aus weiterbilden. Für ein häusliches Arbeitszimmer können Sie im Jahr bis zu 1250 Euro abrechnen, wenn Ihnen für die dort erledigte Arbeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Auch die Reinigung und der häusliche Versicherungsschutz gehören zu den Kosten. Mieter können sogar anteilig die Miete und Betriebskosten abrechnen – Hausbesitzer die Ausgaben für Abschreibung, Finanzierung und Grundsteuer. […]