Wesentliche Änderungen 2013 – Teil 2
Hier kommt der 2. Teil der Änderungen in 2013. Beim Wohn-Riester sind ab 2013 einige Änderungen geplant: Verbraucher können dann mit ihrem Guthaben jederzeit eine Haus oder Wohnung erwerben, sofern sie dort selbst wohnen. Bislang war das wegen diverser Fristen nicht möglich. Weiterhin wird die nachgelagerte Besteuerung gesenkt und Sparer können jederzeit die Besteuerung auf einen Rutsch zahlen, wodurch nur 70 Prozent der üblichen Abgaben fällig werden. Und noch etwas: Baut der Sparer sein Eigenheim behinderten- oder altersgerecht um, darf er künftig Wohn-Riester-Förderung in Anspruch nehmen. Die Aufwendungen dafür müssen mindestens 6.000 Euro betragen und innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren nach dem Kauf/dem Bau der Immobilie entstanden sein. Falls der Eigentümer später umbaut, muss er mindestens 30.000 Euro aufwenden. Ein Sachverständiger muss zudem hinzugezogen werden. Allerdings sind diese Ausgaben ab 2013 nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar. Ab 1. April 2013 profitieren mehr Studenten von Studienkrediten der staatlichen Förderbank KfW: Der Kredit kann künftig auch für ein Zweit- oder Aufbaustudium sowie für einzelne Studienabschnitte eingesetzt werden. Darüber hinaus steigt die Altersgrenze für Kreditnehmer von derzeit 34 Jahre auf 44 Jahre. Die Dauer der Finanzierung ist aber weiter altersabhängig. Studenten, die am 1. April – vor Finanzierungsbeginn – 34 Jahre alt sind, bekommen eine Kreditzusage für bis zu 14 Semester. Ab 39 Jahren sinkt die Förderhöchstdauer auf zehn Semester, ab 44 Jahren sind es dann nDas Aus für kostenträchtige Warteschleifen: Ab 1. Juni 2013 zahlen Verbraucher für teure Sonderrufnummern wie 0900 oder [...]