Insolvenzverschleppung-Geschäftsführerhaftung

Für GmbH Geschäftsführer wird es immer enger, wenn die Kapitalgesellschaft in Schieflage gerät. Der BGH hat in einem neuen Urteil noch einmal auf die Pflichten des Geschäftsführers hingewiesen. (BGH 27.03.2012, II ZR 171/10). Verschärfte Geschäftsführerhaftung! Das bedeutet: Ein Geschäftsführer, der über nicht ausreichende Kenntnisse verfügt, ob er einen Insolvenzantrag stellen muss, hat sich unverzüglich von einer fachkundigen Stelle beraten zu lassen (in der Regel der Steuerberater). Es genügt nicht mehr nur die Auftragserteilung sondern auch das Prüfungsergebnis muss unverzüglich vorgelegt werden. Ansonsten droht die persönliche Haftung des Geschäfsführeres. Hier noch einmal kurz die Checkliste zur Prüfung des Insolvenzantrags: - Zahlungsunfähigkeit - Drohende Zahlungsunfähigkeit - Überschuldung - Schutzschirmverfahren Weitere Informationen erhalten Sie von uns bzw. Ihrem Steuerberater.

Insolvenzverschleppung-Geschäftsführerhaftung2014-01-27T21:06:17+01:00

Rentner erneut im Visier der Steuerbehörden

In den letzten Jahren wurden  Informationen von Renten- und Pensionskassen, Versorgungswerken und Lebensversicherern gesammelt. Die Behörde kennt jeden Ruheständler - und weiß, was er an gesetzlichen und privaten Renten kassiert. In einer ersten Phase haben die Wohnsitzfinanzämter in den letzten zwei Jahren Rentner und Pensionäre geprüft, die für die Jahre 2005 bis 2009 bereits eine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, aber möglicherweise nicht alle Renten oder Pensionen erklärt hatten. Zurzeit nehmen die Behörden in Nordrhein-Westfalen Rentner ins Visier, die den ZfA-Daten zufolge steuerpflichtig sind, sich aber bisher nicht gemeldet haben. Wenn die Auswertung ergibt, dass gegebenenfalls Steuern zu zahlen sind, werden die Rentner aufgefordert, eine Steuererklärung abzugeben - im Zweifel ab 2005. Was seit Jahren angedroht war, wird in diesen Wochen leider Realität. Empfehlung: Bitte lassen Sie durch einen Steuerberater die Pensionsbezüge überprüfen. Es ist nicht auszuschließen, dass ansonsten Verspätungszuschläge und sonstige Nebenleistungen von den Finanzbehörden gefordert werden. Wichtig ist auch zu wissen, dass die Finanzverwaltung 6% Zinsen auf die zu entrichtenden Steuern erhebt. Wieder einmal ist die Finanzverwaltung auf der Suche nach nicht gezahlten Steuern. Steuern nicht zu zahlen ist kein Kavaliersdelikt, auch das müssen unsere älteren Mitbürger verinnerlichen. Wieder einmal NRW als Vorreiter- siehe Ankauf von Steuer-CD´s.

Rentner erneut im Visier der Steuerbehörden2014-01-27T21:06:11+01:00
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