Ausblick auf das Jahressteuergesetz 2013
Hier ein kurzer Ausblick auf die Änderungen, die uns im Steuerrecht ab dem Jahr 2013 erwarten: Umsatzsteuer: Bislang unterliegt die langfristige Vermietung von Beförderungsmitteln an Nichtunternehmer der Umsatzbesteuerung am Sitz oder der Betriebsstätte des leistenden Unternehmers und künftig wird dieser Leistungsort an den Wohnsitz oder den Sitz des Empfängers verlagert. Umsätze der Blinden sind befreit, die nicht mehr als 2 Arbeitnehmer beschäftigen. Nicht als Arbeitnehmer gilt bislang der Ehegatte. Durch die Änderung wird auch ein eingetragener Lebenspartner nicht als Arbeitnehmer angesehen. Auf Vorschlag des Bundesrechnungshofs gilt der Ausschluss von der Umsatzsteuerbefreiung für Vorumsätze an Luftfahrtunternehmer mit Ambulanzflügen auch für inländische Luftfahrtunternehmen, die neben internationalem Luftverkehr auch grenzüberschreitende Krankentransporte durchführen. Ein Unternehmer ist künftig auch dann im Ausland ansässig, wenn er dort den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit, seine Geschäftsleitung oder eine feste Niederlassung und im Inland nur einen Wohnsitz hat. Nach dem neuen § 14 Abs. 7 UStG richtet sich das Recht für die Rechnungsstellung nach den Vorschriften des Mitgliedstaates, in dem der Umsatz ausgeführt wird. Sofern kein Sitz oder feste Niederlassung vorhanden ist, gilt das Recht Staates, in dem der Unternehmer Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Eine Rechnung muss bei Reiseleistungen und der Differenzbesteuerung die Angabe "Sonderregelung für Reisebüros" bzw. "Gebrauchtgegenstände/Sonderregelung", "Kunstgegenstände/Sonderregelung" oder "Sammlungsstücke und Antiquitäten/Sonderregelung" enthalten. Der Anspruch auf Vorsteuerabzug aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen für das Unternehmen wird auf die Fälle eingeschränkt, in denen der innergemeinschaftliche Erwerb nach § 3d Satz 1 UStG in Deutschland bewirkt wird, da in Deutschland [...]