Das Erneuerbare-Energien-Gesetz

Mit der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) baut die Bundesregierung die Ökostromförderung in Deutschland grundlegend um. Das EEG 2014 wird den Ausbau von erneuerbaren Energien besser steuern. Ziel ist es, den Anstieg der Stromkosten zu bremsen und die erneuerbaren Energien in den Markt zu integrieren. Darüber hinaus soll das EEG 2014 Arbeitsplätze und wirtschaftlichen Erfolg sichern. Es tritt zum 1. August in Kraft.

Mindestlohn

Ab 1. August gibt es erstmals bundesweit für alle Beschäftigten der Fleischwirtschaft einen Mindestlohn. Er gilt auch für Betriebe und Beschäftigte, die nicht tariflich gebunden sind, und beträgt 7,75 Euro. Er steigt in vier Stufen auf 8,75 Euro bis Dezember 2016.
Seit dem 18.7. gibt es ein Mindestentgelt auch für das Schornsteinfegerhandwerk. Die Regelung gilt rückwirkend ab 30.4.2014.

Der Mindeststundenlohn für Arbeitnehmer beträgt hier 12,78 Euro brutto. Für Auszubildende besteht eine gesonderte tarifliche Regelung, die bereits verbindlich ist.

Ab 1.8.2014 gelten neue Mindestlöhne für Maler und Lackierer:•Für ungelernte Arbeitnehmer gilt ab 1.8.2014 ein Mindeststundenlohn von 9,90 Euro, der am 1.5.2015 auf 10,00 Euro und am 1.5.2016 auf 10,10 Euro ansteigt.

•Für gelernte Arbeitnehmer steigt der jetzige Mindeststundenlohn von 12,15 Euro, den es bisher nur in den alten Bundesländern gab, regional differenziert an.

•Alte Bundesländer: 12,50 Euro ab 1.8.2014, 12,80 Euro ab 1.5.2015 und 13,10 Euro ab 1.5.2016;

•Berlin: 12,30 Euro ab 1.8.2014, 12,60 Euro ab 1.5.2015 und 12,90 Euro ab 1.5.2016;

•Neue Bundesländer: 10,50 Euro ab 1.8.2014, 10,90 Euro ab 1.5.2015 und 11,30 Euro ab 1.5.2016.

Änderungen bei den Renten

Alle Berechtigten erhalten ihre Zahlungen zum frühestmöglichen Rentenbeginn. Das ist der 1. Juli 1997. Regelungen, die einen Rentenbeginn ab Juli 1997 verhindert haben, werden nicht mehr angewendet. Die bisherige Antragsfrist 30. Juni 2003 wird gestrichen. Auch die ansonsten im Sozialrecht für maximal vier Jahre rückwirkende Nachzahlung wird nicht angewendet.

Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld steigt ab August auf 150 Euro monatlich pro Kind. Die Leistung erhalten Eltern, deren Kind ab dem 1. August 2012 geboren wurde und die für ihr Kind keine Betreuung in öffentlich bereitgestellten Tageseinrichtungen oder in der Kindertagespflege in Anspruch nehmen. Das Betreuungsgeld wird im Anschluss an das Elterngeld gezahlt, also grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes an bis zu 22 Monate lang.

Lebenspartnerschaften in steuerlichen Belangen gleichgestellt

Die Vorschriften in den Steuergesetzen sind so geändert worden, dass Lebenspartnerschaften in allen steuerlichen Belangen vollständig mit Ehen gleichgestellt sind. Dies gilt insbesondere in der Abgabenordnung, dem Bundeskindergeldgesetz, dem Eigenheimzulagengesetz und dem Wohnungsbau-Prämiengesetz.

Das Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist am 24. Juli 2014 in Kraft getreten.

Gläubiger besser geschützt

Private Unternehmen und staatliche Auftraggeber sollen ihre Rechnungen schneller bezahlen.

Deshalb werden Verzugszinsen erhöht, wenn Zahlungsfristen überschritten werden.

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die einen Zahlungsaufschub von mehr als 30 Tagen vorsehen, gelten künftig als unangemessen und sind daher unwirksam.

Das Gesetz tritt vollständig zum 1. August in Kraft.